Agrarmarktordnungen

Agrarmarktordnungen
1. Ziel: Mit den A. in der EU sollen v.a. die Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte gestützt werden. Die A. sind das „klassische“ Instrument zur Verwirklichung einer protektionistischen  Agrarpreispolitik in der EU.
- 2. Muster: Als erste A. sind Ende der 60er Jahre Getreidemarktordnungen eingeführt worden. Diese charakterisieren am besten die „Schutzphilosophie“ der A. Ein Außenschutz wird durch  Abschöpfungen ( Zölle) und Exporterstattungen ( Exportsubventionen) erreicht. Ausländische Konkurrenten können deshalb nicht unterhalb eines festgelegten Schwellenpreises in der EU anbieten, während aus der EU exportiertes Getreide auf Drittlandsmärkten mit den ausländischen Anbietern konkurrieren kann. Innerhalb der EU selbst stellen Interventionspreise sicher, dass die Getreidepreise nicht unter ein festgelegtes Niveau sinken können.
- 3. Anwendung: A. existieren Anfang der 90er Jahre für die meisten Agrarprodukte. Marktordnungen mit Außenschutz und internen Stützpreisen nach dem Muster der Getreidemarktordnungen umfassen zu diesem Zeitpunkt Agrarprodukte mit einem Produktionswertanteil von etwa 70 Prozent. Marktordnungen mit Außenschutz, aber ohne interne Stützpreise, sind für Produkte mit einem Produktionswertanteil von etwa 20 Prozent relevant; und für weitere Produkte, die einen Produktionswertanteil von etwa 3 Proeznt umfassen, gibt es Marktordnungen, die lediglich Ergänzungs- oder Pauschalbeihilfen vorsehen.
- 4. Weiterentwicklung: Mehrere Agrarreformen, v.a. seit 1992, haben einzelne A. wesentlich geändert. Interventionspreise wurden u.a. für Getreide sehr stark in Richtung Weltmarktpreisniveau abgesenkt, und Subventionszahlungen erfolgen vermehrt über Direktzahlungen. Diese werden an die Fläche bzw. Tierzahl gekoppelt und seit 2003 als entkoppelte Betriebsprämie ausgezahlt.

Lexikon der Economics. 2013.

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